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News-ID 140070Wir wollen dich bei deiner MPU unterstützen! Nachfolgend geben wir dir die wichtigsten Tipps und Tricks zur Abstinenz in der MPU.
Wenn du die nächsten 5 Tipps und Tricks beachtest, dann kann bei dem Thema Abstinenz nicht mehr viel schief gehen in der MPU!
Tipp 1:
Warum Abstinenz? In einigen Fällen ist bei einer substanzbezogenen MPU-Anordnung eine medizinische Abstinenz nachzuweisen. Dass eine Person seit einiger Zeit nicht konsumiert hat, ist super, reicht aber nicht aus. Sollte eine formale Abstinenz notwendig sein, dann kann man die MPU nicht ohne diesen Nachweis bestehen.
Tipp 2:
Kann man die Abstinenznotwendigkeit pauschalisieren? Nein! Die Beurteilung einer Abstinenzdauer ist hochkomplex. So kann es sein, dass eine Person mit 2,0 Promille keine Abstinenz nachweisen muss, während eine andere Person mit 1,6 Promille ein Jahr nachzuweisen hat. Dies ergibt sich dadurch, dass die Promillehöhe nur ein Indiz sein kann, aber die Konsumgeschichte – also die Häufigkeit, Dauer und Menge des Trinkverhaltens – von entscheidender Bedeutung ist. Wie kriegst du nun heraus, ob du eine Abstinenz machen musst und wenn ja, wie lange? Wir bieten unseren Kunden ein sog. Abstinenzüberprüfungsverfahren (99EUR) an, bei dem du einen Fragebogen zu deinem Konsum ausfüllen musst und ein Diplom-Psychologe im Haus eine Einschätzung abgibt.
P.S.: In Verbindung mit einer Vorbereitung gibt es diese Dienstleistung in der Regel kostenlos dazu.
Tipp 3:
Wird bei einer MPU jede Substanz kontrolliert? Bei einer alkoholbedingten MPU-Anordnung und einer „Abstinenzpflicht“ gilt i. d. R. eine strenge Anlassbezogenheit. Dies bedeutet, dass nur die Substanz überprüft werden darf, um die es maßgeblich auch geht. Allerdings kann ein begründeter Verdacht einer „Substanzverlagerung“ durchaus auch die Erweiterung der Fragestellung und/oder die Abstinenzpflicht auf eine Nebensubstanz von Nöten machen. Dies gilt auch umgekehrt für Drogen auf die Verlagerung hin zu Alkohol. Innerhalb einer Drogen-MPU und einer Abstinenzpflicht werden in der Regel die gängigsten Substanzen getestet.
Tipp 4:
Was bedeutet kontrolliertes Trinken? In einigen Fällen ist eine Abstinenz nicht unbedingt notwendig. Es erscheint aber sinnvoll nachzuweisen, dass man seine Trinkgewohnheiten und -mengen im Griff hat. So kann man über einen Zeitraum i. d. R. von 3 Monaten nachweisen, dass man zwar getrunken hat, aber in Maßen, nicht regelmäßig und keinen hochprozentigen Alkohol. Den Nachweis des kontrollierten Trinkens darf man „ausnahmsweise“ auch beim Hausarzt über herkömmliche Blutabgaben leisten. Hierbei sollte der Arzt insb. den GOT, GPT und den GGT-Wert bestimmen. Bitte unbedingt beachten, dass viele Werte auch durch unterschiedlichste Dinge erhöht sein können. Dies müsste abgeklärt werden.
Tipp 5:
Darf man von der Haarabgabe zur Urinabgabe während eines Programms wechseln? Jein! Die Haarabgabe ist problemlos für sich isoliert anwendbar. In der Regel gelten 1 cm pro Monat. Bei Alkohol dürfen nur rückwirkend max. 3 cm Haare und bei Drogen max. 6 cm verwertet werden. Sollte man nach einer entsprechenden Abgabe sich für die zukünftige Zeit für ein Urinscreening entscheiden, ist das kein Problem. Diese Variante ist dann besonders sinnvoll, um rückwirkend noch etwas „Zeit“ zu retten, da andernfalls über Urin nur für die Zukunft die Abstinenz nachgewiesen werden kann und damit Zeit verloren geht. Andersherum ist es problematischer, aber auch möglich. Denn bei einem Urinscreening ist ein Vertrag zu vereinbaren über die Dauer der „Abstinenzphase“ und damit auch die Spielregeln. Wenn Sie sich auf mindestens 4 Urinabgaben für einen Zeitraum von 6 Monaten geeinigt haben, dann können Sie nicht einfach die letzten beiden weglassen o. ä. Sie müssen stets ein Programm abschließen.
Noch mehr Fragen zur MPU oder zur Abstinenz? Solltest auch du eine MPU zu absolvieren oder Fragen haben bzw. ein kostenloses Erstgespräch wünschen, so kannst du die vMPU-Zentrale e.K. kostenlos unter der Servicenummer 08007239096 anrufen. Alternativ kannst du auch eine WhatsApp an 0176/30125900 oder eine E-Mail an info@mpu-zentrale.de schreiben.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
vMPU-Zentrale e. K.
Herr Metin Baran
Kibbelstraße 14
45127 Essen
Deutschlandfon ..: 0800/7239096
web ..: https://www.mpu-zentrale.com
email : info@mpu-zentrale.comKurz zum Autor: Herr Baran, M. Sc., ist Inhaber der vMPU-Zentrale e. K., welche u. a. die Internetpräsenz www.mpu-zentrale.com betreibt, und beschäftigt zahlreiche Psychologen mit Master- und/oder Diplomabschluss. Das verkehrspsychologische Institut mit dem Hauptsitz in Essen, NRW, bereitet in 26 Standorten in Deutschland auf die MPU vor.
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email : info@mpu-zentrale.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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MPU nötig? Die wichtigsten Tipps und Tricks zur Abstinenz!
wurde veröffentlicht am 10. Februar 2023 in der Rubrik Allgemein
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