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News-ID 136392Aufruf der DGHS findet zahlreiche Unterstützer
Bereits in den ersten Tagen findet eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf gezeichnet werden. Er lautet: „Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende.“ Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen. Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.“
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26.02.2020 bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe auch eines professionell handelnden Dritten. Voraussetzung dafür: Die Wohlerwogenheit und Dauerhaftigkeit des Freitodwunsches. Dabei liegt die Tatherrschaft ausschließlich beim Freitodwilligen. Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und sichere und humane Freitode zu ermöglichen.
Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden. Deshalb: „JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.“
Link zur Petition hier.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Herr Johannes Weinfurter
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Petition für Selbstbestimmung am Lebensende
wurde veröffentlicht am 26. August 2022 in der Rubrik Allgemein
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Petition für Selbstbestimmung am Lebensende
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