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News-ID 119814Christian Bubeck, Geschäftsführer der Bubeck Immobilien GmbH, setzt auf diese klare Verkaufsstrategie
Bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag kümmert sich – im Gegensatz zu einem Allgemeinauftrag – ein einziger Makler um den Verkauf der Immobilie. Diese Verkaufsstrategie hat mehrere Vorteile: Der Makler setzt sich mit vollem Engagement für die Veräußerung des Objekts ein. Eigentümer bekommen alle Leistungen aus einer Hand. Außerdem wissen sie im Vorfeld, welche Kosten auf sie zukommen werden.
Auch die Bubeck Immobilien GmbH aus Stuttgart setzt bei ihrer Arbeit auf den sogenannten qualifizierten Makleralleinauftrag. „Dadurch können wir all unsere Leistungen bündeln und uns voll und ganz auf den Verkauf der Immobilie konzentrieren“, sagt Geschäftsführer Christian Bubeck, „dabei arbeiten wir als Makler eng mit unseren hauseigenen Architekten, Fotografen sowie einem Anwalt zusammen, um das Haus, das Mehrfamilienhaus, die Wohnung oder das Grundstück schnell und zu einem zufriedenstellenden Preis zu veräußern“.
Der qualifizierte Makleralleinauftrag wird mit dem Eigentümer für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. In diesem müssen die Mitarbeiter der Bubeck Immobilien GmbH die Immobilie erfolgreich veräußern – ansonsten erhalten sie keine Provision. „Für die Kosten für den Architekten, den Fotografen sowie die Erstellung der 3-D-Begehungen gehen wir in Vorkasse“, erklärt Christian Bubeck.
Erst wenn ein Kaufinteressent die Immobilie erwirbt, wird die Provision fällig. Diese richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und beträgt in Baden-Württemberg sowohl für den Eigentümer (Verkäufer) als auch für den Käufer 3,57 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro werden also jeweils 17.850 Euro fällig. Eine Gebühr, die sich auszahlt, wenn man bedenkt, dass die Experten der Bubeck Immobilien GmbH den gesamten Verkaufsprozess für den Eigentümer übernehmen.
Doch wieso sollten Eigentümer den qualifizierten Makleralleinauftrag dem Allgemeinvertrag bzw. der Mehrfachvermarktung vorziehen? Geschäftsführer Christian Bubeck erklärt es: „Bei einer Mehrfachvermarktung besteht das Risiko, dass sich die Unternehmen nicht mit vollem Einsatz um den Immobilienverkauf kümmern. Schließlich bekommt am Ende nur der Beste die Maklerprovision.“ Auch die Tatsache, dass die Immobilie von den verschiedenen Unternehmen gegebenenfalls auf unterschiedlichen Kanälen vermarktet und womöglich zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird, könne sich negativ auf den Verkaufserlös auswirken.
Eigentümer, die ihre Immobilie veräußern und mit dem qualifizierten Makleralleinauftrag auf eine klare Verkaufsstrategie setzen möchten, können sich gerne kostenlos und unverbindlich von den Experten der Bubeck Immobilien GmbH beraten lassen. Diese sind unter der Rufnummer 0711 / 23 43 79 50 zu erreichen.
Weitere Informationen zum Thema sowie zu Hausverkauf in Stuttgart, Haus verkaufen in Stuttgart und mehr finden Interessierte auch auf https://www.bubeck-immobilien.de/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bubeck Immobilien GmbH
Herr Christian Bubeck
Arminstraße 14
70187 Stuttgart
Deutschlandfon ..: 0711 / 23437950
fax ..: /
web ..: https://www.bubeck-immobilien.de/
email : info@bubeck-immobilien.deDie Bubeck Immobilien GmbH ist im Jahr 1982 von Ulrich Bubeck gegründet worden. Das familiengeführte Unternehmen mit Sitzen in Stuttgart und Gerlingen wird seit 2016 von Christian Bubeck in zweiter Generation führt. Spezialisiert hat sich das Unternehmen besonders auf die Vermittlung von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien. Mit einem Team bestehend aus Immobilienkaufleuten, Immobilienfachwirten, Immobiliengutachtern und studierten Immobilienwirtschaftern stehen den Kunden Fachkräfte zur Verfügung, die sich am Stuttgarter Immobilienmarkt sowie in der Umgebung bestens auskennen.
Pressekontakt:
wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusenfon ..: 0214 / 70 79 011
web ..: https://www.wavepoint.de
email : info@wavepoint.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Die Vorteile des qualifizierten Makleralleinauftrags
wurde veröffentlicht am 22. März 2021 in der Rubrik Allgemein
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