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News-ID 104337Welche Möglichkeiten gibt es, sich als Grenzgänger in die Schweiz zu krankenversichern? Die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH aus Buggingen gibt einen kurzen Überblick dazu.
Personen mit Arbeitsplatz in der Schweiz und Wohnsitz in einem EU-Land sind in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Oft sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger unsicher, welche der verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten für sie die ideale ist. Es gibt zudem zahlreiche Ausnahmebestimmungen. Unter anderem für Grenzgänger aus Deutschland, die sich auf Wunsch weiterhin dort auch versichern können.
Die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH hat langjährige Erfahrung in der Grenzgängerberatung und möchte mit einem kurzen Überblick über die Möglichkeiten die Entscheidung für angehende Grenzgängerinnen und Grenzgänger erleichtern. Deren Geschäftsführer Rainer Zeller erläutert hierzu: „Grundsätzlich gibt es für Grenzgänger in die Schweiz drei verschiedene Möglichkeiten, sich zu krankenversichern: Zum einen gibt es das sehr beliebte und attraktive Krankenversicherungsmodell Euroline. Zum anderen die Möglichkeit, sich in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder über eine deutsche private Krankenversicherung zu versichern.“
Das Modell Euroline ist eine Kombination aus Schweizer gesetzlicher Krankenkasse mit Ergänzungsschutz in Deutschland. Die Beitragshöhe ist ab dem 26. Lebensjahr gleichbleibend und unabhängig vom Gesundheitszustand oder dem Bruttoeinkommen. Dabei variieren die Beiträge je nach Schweizer Krankenkasse. Es sind jedoch nicht alle Sparten, wie zum Beispiel eine Zahnversicherung, abgedeckt. Diese Lücken müssen mit deutschen Zusatzversicherungen geschlossen werden. Eine Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist bei diesem Modell garantiert.
Bei der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag prozentual nach dem schweizerischen Bruttoeinkommen (umgerechnet in Euro). Die Leistungen werden gemäß dem deutschen Sozialgesetzbuch gezahlt. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ist bei diesem Modell möglich.
„Die deutsche private Krankenversicherung ist – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung – kein Zweig der Sozialversicherung und somit auf freiwilliger Basis. Hier richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Eintrittsalter und den gewählten Leistungen, wobei der Beitrag pro Kopf zu berechnen ist. Die Leistungen sind für den Grenzgänger frei wählbar. Er hat die Wahl zwischen Basis-, Komfort- oder Premiumleistungen. Die Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist bei diesem Modell nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich“, so Rainer Zeller und weiter: „Als Experten mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet, erstellen wir für Grenzgänger ein kostenloses und unverbindliches Angebot mit umfassendem Schutz und vielen Zusatzleistungen.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DIE CITYAGENTUR – AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH
Herr Rainer Zeller
Im Mittelfeld 19
79426 Buggingen
Deutschlandfon ..: 07631 / 2512
fax ..: 07631 / 2501
web ..: http://www.amex-zeller.de/
email : info@amex-zeller.deDie AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH besteht seit 2003 und bietet am Standort Buggingen mit derzeit 10 Mitarbeitern ein Team von Spezialisten mit höchster Kompetenz in allen Versicherungsbereichen. Zudem verfügt das Unternehmen mit der Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR über ausgewiesene Experten in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.
Weitere Informationen zur AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der Grenzgänger-Beratungsstelle unter: www.amex-zeller.de bzw. www.die-cityagentur.de
„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
Markgräfler Verlag GmbH
Herr Dirk Ruppenthal
Wilhelmstrasse 4
79379 Müllheimfon ..: 07631-9387927
web ..: http://www.markgraefler.de
email : ruppenthal@markgraefler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz: welche Möglichkeiten gibt es?
wurde veröffentlicht am 19. November 2019 in der Rubrik Allgemein
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Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz: welche Möglichkeiten gibt es?
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