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News-ID 104229Berthold Schadek schildert leicht verständlich, was Sie als Student in der Steuer geltend machen können!
Im Zeitraum des Studiums sind die monatlichen Ausgaben nicht zu unterschätzen. Doch die Frage ist was können Sie wieder einholen, in dem Sie die Anschaffung in den Sonderausgaben oder Werbungskosten der Steuererklärung absetzen? Als Mitglied profitieren Sie von einigen Vorteilen und der Sicherheit, kein Geld zu verschenken. Bekommen Sie einen Teil der Ausgaben durch die Steuererklärung zurückerstattet!
Absetzbare Studienkosten – das sind die Fakten
Die größte Ausgabe in der Studienzeit sind die Semester- und Studiengebühren. Hier fallen nicht selten einige Hundert Euro im Jahr an. Zusätzlich erheben einige Bibliotheken Gebühren für die Verleihung der Bücher. In der Steuererklärung sind diese Ausgaben absetzbar. Gleiches gilt für Prüfungsgebühren und kostenpflichtige Kurse. Fachliteratur in Form von Lehrmaterial und Schreibutensilien sowie Druckerzubehör und der Drucker selbst sind Sonderausgaben in der Steuererklärung. Ebenfalls …
Lesen Sie den gesamten Beitrag unter „Studienkosten in der Steuererklärung absetzen: Was Studenten geltend machen können„.
Der ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V steht Ihnen bei Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung!
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
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ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölzfon ..: +49 800 25526638
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Wichtig für Studenten! Tipps zur Steuererklärung!
wurde veröffentlicht am 15. November 2019 in der Rubrik Allgemein
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