• Lesezeit ca. 1 Minuten, 45 Sekunden 
    News-ID 146901 

    Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt die Feststellung von Bundesdatenschutzbeauftragtem Ulrich Kelber, dass Psychotherapeutische Daten nichts in der ePA zu suchen haben.

    BildBonn, 16.11.2023 – In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) äußerte Ulrich Kelber datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der zwangsweisen Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland. Er sagte unter anderem: „Es liegt auf der Hand, dass das automatische Befüllen mit besonders schutzwürdigen Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Gerichtliche Auseinandersetzungen werden also nicht auf sich warten lassen.“ Zu den besonders schutzwürdigen Daten zählt Kelber auch Daten zu psychischen Erkrankungen.

    Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint dazu: „Wir hatten mehrfach Professor Kelber bei uns zu Gast und haben ihm unsere Bauchschmerzen bei der zwangsweisen Befüllung der ePA mit psychotherapeutischen Daten geschildert. Es freut uns sehr, dass Ulrich Kelber unsere Bedenken teilt.“ Adler führt weiter dazu aus: „Für manche Politiker sind Daten aus einer Psychotherapie so etwas wie Dioptrien-Werte vom Augenarzt. Glücklicherweise ist Professor Kelber hier wesentlich aufgeklärter und kann dank seiner fachlichen Expertise ein gut begründetes Urteil abgeben. Und er bietet Lösungsvorschläge an, wie eine ePA datenschutzrechtlich funktionieren kann. Wir hoffen, dass seine Kassandrarufe gehört werden.“

    Im weiteren Verlauf des RND-Interviews weist Ulrich Kelber darauf hin: „Als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz sind wir gesetzlich verpflichtet einzugreifen, wenn der vorgeschriebene Schutzstandard nicht eingehalten und damit europäisches Recht verletzt wird. Bieten die Krankenkassen das jetzt geplante Verfahren künftig an, werden wir voraussichtlich von unseren Abhilfemaßnahmen nach Datenschutzgrundverordnung Gebrauch machen müssen. Das kann bis zur Untersagung der Datenverarbeitung reichen.“

    Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk hält weiterhin fest an seiner Ablehnung der ePA in seiner jetzigen Form. Adler stellt fest: „Der von Ulrich Kelber geschilderte „gläserne Versicherte“ ist weder im Sinne unserer Patienten noch im Sinne der Psychotherapeuten. Wir müssen diesem Unsinn ein Ende bereiten. Die Gesundheitspolitiker sollten sich von Experten beraten lassen, die etwas von ihrem Handwerk verstehen und die angestrebte Digitalisierung rechtskonform umsetzen können. Professor Kelber ist da sicher ein guter Ansprechpartner.“

    Über den Verband
    Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
    Herr Dieter Adler
    Karmeliterstraße 1c
    53229 Bonn
    Deutschland

    fon ..: 0228-7638203-0
    web ..: http://dpnw.de
    email : pr@dpnw.info

    Pressekontakt:

    Hanfeld PR
    Herr Ulrich Hanfeld
    Ubierstraße 78
    53173 Bonn

    fon ..: 01751819772
    web ..: http://www.hanfeld-pr.de#
    email : mail@hanfeld-pr.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Internet.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.


    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:

    Bundesdatenschutzbeauftragter: psychische Erkrankungen in ePA geben Anlass zur Diskriminerung

    wurde veröffentlicht am 16. November 2023 in der Rubrik Allgemein
    Content wurde 37 x angesehen