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    Trotz der wirtschaftlichen Krise während der Corona-Pandemie geraten Unternehmen zunehmend ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

    Die Pandemie hat zahlreiche Branchen in die Krise gestürzt oder sogar komplett zum Erliegen gebracht. Bundesweit sehen sich Unternehmen einem hohen Druck ausgesetzt.

    Trotz politischer Versprechen des Staates zur Unterstützung, etwa in Form von Corona-Hilfsgeldern, gehen Polizei und Staatsanwaltschaften teilweise mit überzogener Aggressivität gegen Unternehmen und deren Führungspersonal vor.

    Seit Mitte des Jahres sehen sich Unternehmer, die Corona-Hilfsgelder beantragt haben, einer Welle an Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Häufig lautet der Vorwurf „Subventionsbetrug“.

    Die Anschuldigungen hierfür sind teilweise nicht nachvollziehbar und begründen sich auf Tatsachen, die von den Beschuldigten so nicht vorhergesehen werden konnten.

    So haben besonders Selbstständige, verunsichert durch Medien zu Beginn der Krise aufgrund der Annahme bald entstehender Umsatzverluste, prophylaktisch Hilfsgelder beantragt. Sollten die vorausgesetzten Bedingungen dann nicht eingetreten sein, etwa weil die wirtschaftliche Lage des Unternehmens weniger schlecht sein sollte als angenommen, sind die Bedingungen für einen Subventionsbetrug gegeben.

    „Mehr als 90% aller strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden eingestellt“, so Dr. Hauke Scheffler, Gründer und Inhaber der Juslegal Rechtanwaltsgesellschaft mbH aus München. „Bei der aktuellen Masse an Fällen von Corona-Subventionsbetrug, liegt die Rate noch höher. Wichtig ist allerdings, dass Betroffene einen Strafverteidiger kontaktieren und somit schnellstmöglich auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken“, rät der Rechtsanwalt aus München.

    Erschreckender Trend: Gerichte schieben Verhalten der Strafverfolgungsbehörden den Riegel vor

    Laut Dr. Hauke Scheffler ist dieser Trend, insbesondere unbescholtenen Unternehmen gegenüber, in jüngster Vergangenheit verstärkt zu beobachten.

    „Durch besonders strenges Vorgehen wollen Strafverfolgungsbehörden abschrecken, doch leider verliert der Staat dabei häufig jegliches Maß. Die Gerichte entscheiden dann im Sinne der betroffenen Unternehmen.“, meint der Jurist.

    Um den dadurch entstehenden Kosten entgegenzuwirken, sollten Unternehmen verstärkt auf die Compliance, also auf die Einhaltung jeglicher Rechtsvorschriften achten.

    Kombination aus Compliance und Strafverteidigung ist das beste Mittel zur Gegenwehr

    Dr. Hauke Scheffler ist Strafverteidiger und Compliance-Beauftragter zahlreicher Unternehmen in München und bundesweit. Er berät seine Mandanten bezüglich einer Vermeidung der oben genannten Szenarien. Im Rahmen der Compliance-Beratung analysiert er Unternehmen hinsichtlich möglicher Rechtswidrigkeiten und schlägt Optimierungen vor. Sollte ein Unternehmen Subjekt eines Strafverfahrens werden, vertritt und verteidigt er seine Mandanten in München und bundesweit.

    Weitere Informationen finden Sie unter: https://juslegal.de/strafverteidiger-muenchen/

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    JusLegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Herr Dr. Hauke Scheffler
    Keplerstraße 1
    81679 München
    Deutschland

    fon ..: +4908937418532
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    email : office@juslegal.de

    Die Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierte Kanzlei. Der Gründer und Inhaber, Dr. Hauke Scheffler, ist Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Gutachter für Datenschutz.

    Mandanten profitieren daher nicht nur von der tiefgründigen Expertise im Datenschutzrecht für eine umfassende Datenschutzberatung, sondern können im Streitfall oder bei Bußgeldern durch Behörden, angemessen vertreten und verteidigt werden.

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    Unternehmen durch aggressives Vorgehen von Ermittlungsbehörden verunsichert

    wurde veröffentlicht am 3. Dezember 2020 in der Rubrik Allgemein
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