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News-ID 109132ift Rosenheim: KLB-Leichtbetonsteine für Einbau von Elementen der Widerstandsklasse RC2 geeignet
Laut aktueller Kriminalstatistik wurden im letzten Jahr bundesweit 87.145 Wohnungseinbrüche registriert. Damit hat sich die Zahl gegenüber 2016 fast halbiert. Offensichtlich wirkt es abschreckend, dass Einbrüche in Privatwohnungen seit einigen Jahren strafverschärfend als Verbrechen geahndet werden. Wer es Eindringlingen zusätzlich schwer machen möchte, nutzt beim Hausbau den richtigen Wandbaustoff. Das renommierte Institut für Fenstertechnik (ift Rosenheim) stellte dazu fest: Massives Mauerwerk aus KLB-Leichtbetonsteinen ist für den Einbau einbruchhemmender Elemente der Widerstandsklasse RC2 gut geeignet. Erste Testversuche für die Einstufung in RC3 zeigten ebenso positive Ergebnisse – hier soll zeitnah eine eigene Forschungsreihe folgen.
Die Prüfung sowie Klassifizierung einbruchhemmender Eigenschaften von Bauelementen wie Fenstern und Türen in der Normenreihe DIN EN 1627 bis 1630 geregelt – bis hin zur Widerstandsklasse RC6. Hierbei entscheiden verschiedene Faktoren darüber, ob ein Mauerwerk als Befestigungsgrund geeignet ist: Dazu zählen Wanddicke, Mörtelgruppe sowie Rohdichte- und Druckfestigkeitsklassen der Steine. Bisher wurden monolithische Außenwände aus hochwärmedämmenden Leichtbeton- oder Betonsteinen normativ noch nicht als Befestigungsgrund für einbruchhemmende Bauelemente nachgewiesen. Hierzu beauftragte der Bundesverband Leichtbeton e.V. das ift Rosenheim mit einem entsprechenden Forschungsvorhaben. Dieses zeigt nun, dass Leichtbetonsteine von KLB Klimaleichtblock (Andernach) hierfür durchaus geeignet sind – und problemlos die polizeilich empfohlene Widerstandsklasse RC2 erreichen.
In drei Schritten auf Einbruchhemmung geprüft
Als Probekörper diente den Forschern – neben zwei weiteren Leichtbetonsteinen – auch der mineralfasergefüllte „KLB Kalopor“ in einer Wanddicke von 36,5 Zentimetern. Das entspricht der praxisüblichen Breite monolithischer Außenwände, die den Anforderungen an den Wärmeschutz ohne zusätzliches Wärmedämmverbund-System gerecht werden. Mit jedem der drei getesteten Mauerwerks-Baustoffe errichteten die Forscher jeweils einen Wandabschnitt und montierten im mittleren Drittel ein Kunststofffenster der Widerstandsklasse RC2. Diese und höhere Widerstandsklassen werden von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) für einen sicheren Hausbau empfohlen. Ihre Verwendung unterstützt zudem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit finanziellen Zuschüssen. In der Testvorbereitung wurden die Wände abschließend auf der Außenseite vollflächig mit einem Leichtputz versehen.
Die Prüfung zur Einbruchhemmung erfolgt dabei grundsätzlich in drei Schritten: Zunächst wird der entsprechende Probekörper einer statischen Prüfung nach DIN EN 1628 unterzogen. Hier entsteht mithilfe eines Druckstempels an vorgegebenen Positionen eine statische Kraft, der es zu widerstehen gilt. In der dynamischen Prüfung nach DIN EN 1629 entspricht die Prüflast hingegen einem Zwillingsreifen, der wie ein Pendel aufgehängt und auf definierte Stellen des Fensters fallengelassen wird. Mit diesem sogenannten „Pendelstoß“ soll beispielsweise ein Tritt des Einbrechers simuliert werden. Bei der manuellen Prüfung nach DIN EN 1630 erfolgt der Angriff schließlich an typischen Schwachstellen des Fensters – mithilfe eines Werkzeugsatzes. Dieser ist von der Widerstandsklasse abhängig, ebenso die sogenannte Widerstandszeit: die Zeit, die dem Prüfer für den Einbruchsversuch zur Verfügung steht. Zusätzlich wird mit weiteren Werkzeugen versucht, Montagefuge und Befestigungsmittel sowie die Wandfläche zu durchbrechen.
Das Ergebnis: Massives Mauerwerk aus KLB-Leichtbeton hielt allen Prüfungen des ift Rosenheim stand. Die dafür verwendeten Leichtbetonsteine sind in der üblichen Steindruckfestigkeitsklasse 2 sowie in den Rohdichteklassen zwischen 0,4 und 0,5 eingruppiert. Bei den Angriffen auf die Befestigungsmittel konnte mit den Werkzeugen der Widerstandsklasse RC2 in der angegebenen Zeit von drei Minuten keine durchgangsfähige Öffnung erreicht werden. Damit ist nicht nur der getestete „KLB-Kalopor“ für den Einbau einbruchhemmender Fenster und Türen der Widerstandsklasse RC2 geeignet: Denn nahezu alle Leichtbetonsteine von KLB entsprechen mindestens der Druckfestigkeitsklasse 2 sowie Rohdichteklasse 0,4. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurde eine entsprechende Erweiterung der Tabelle NA.2 von DIN EN 1627/NA beantragt, um künftig auch über die Montage in leichten hochwärmedämmenden Steinen für monolithische Außenwände normative Aussagen treffen zu können. Weiterführende Tests hinsichtlich einer Einstufung in die nächsthöhere Widerstandsklasse RC3 zeigten ebenfalls erste gute Ergebnisse. Hier ist in naher Zukunft ein eigenes Forschungsvorhaben geplant.
Weitere Informationen zum einbruchsicheren Bauen mit Leichtbeton erhalten Interessenten direkt bei KLB Klimaleichtblock – online (www.klb-klimaleichtblock.de), telefonisch (02632 25770) oder per E-Mail (info@klb.de).
Dieser Text ist auch abrufbar unter dako pr.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
KLB Klimaleichtblock GmbH
Herr Andreas Krechting
Lohmannstr. 31
56626 Andernach
Deutschlandfon ..: 02632 / 25 77-0
web ..: http://www.klb-klimaleichtblock.de/
email : info@klb.deDie KLB Klimaleichtblock GmbH mit Sitz in Andernach (Rheinland-Pfalz) bietet Produkte für den gesamten Hochbau an: von hochwärmedämmenden Leichtbeton-Mauerwerkssteinen, über Garten- und Landschaftsprodukte und Schornsteinsysteme bis hin zum KLB-Baukasten. Dieser bietet für jedes Bauvorhaben genau aufeinander abgestimmte Leichtbeton-Steine. KLB Leichtbeton-Mauerwerk kommt sowohl im privaten Hausbau als auch bei Mehrgeschosswohnungsbauten zum Einsatz. Eine umfangreiche Beratung rundet das Angebot ab.
Pressekontakt:
dako pr corporate communications
Frau Janina Wolter
Manforter Straße 133
51373 Leverkusenfon ..: 0214-206910
web ..: http://www.dako-pr.de
email : j.wolter@dako-pr.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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wurde veröffentlicht am 13. Mai 2020 in der Rubrik Allgemein
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